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   OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - VII-Verg 105/11   

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OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - VII-Verg 105/11 (https://dejure.org/2012,22115)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.2012 - VII-Verg 105/11 (https://dejure.org/2012,22115)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 2012 - VII-Verg 105/11 (https://dejure.org/2012,22115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfen die Vergabenachprüfungsinstanzen auch Verstöße gegen Abfallrecht? (IBR 2012, 1417)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 826
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Kart 26/02

    Freigabe eines Unternehmenszusammenschlusses aufgrund der wesentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
    Ordnungsbehördliche Verordnungen, darum auch die Verordnung der Bezirksregierung Köln vom 24.5.2007, genügen dazu nicht (so OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.9.2002 - VI-Kart 26/02 (V), WuW/E DE-R 945, zit. nach NRWE, Rn. 31; Beschl. v. 9.4.2003 - VII-Verg 66/02, BA 9 ff.; Dreher, in Dreher/Stockmann, Kartellvergaberecht, § 100 GWB Rn. 47; Boesen, Vergaberecht, § 100 GWB Rn. 81 f.).

    Davon abgesehen räumt die ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Köln vom 24.5.2007 dem Betreiber einer MVA nicht das (zumal ausschließliche) Recht oder einen Anspruch darauf ein, Entsorgungsleistungen gegenüber dem Beseitigungspflichtigen zu erbringen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.9.2002 - VI-Kart 26/02 (V), Rn. 31, WuW/E DE-R 945).

    bb) Ob die ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Köln vom 24.5.2007 gegen die Ausschreibung sachlich ins Feld geführt werden kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.9.2002 - VI-Kart 26/02 (V), Rn. 32, WuW/E DE-R 945: im Sinn einer Einschränkung der Ausschreibungspflicht des Entsorgungsträgers durch das Abfallrecht) kann deswegen dahingestellt bleiben.

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
    aa) Hinsichtlich der Bestimmung des Auftragsgegenstands (des Beschaffungs- oder Leistungsgegenstands; vgl. hierzu zuletzt OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.8.2012 - VII-Verg 10/12), der Bedingungen für die Auftragsausführung (vgl. Art. 26, 27 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG) und der Festlegung der Zuschlagskriterien ist der öffentliche Auftraggeber im Grundsatz weitgehend frei.

    Der europäische Gesetzgeber und (im Rahmen der ihnen durch das EU-Vergaberecht verliehenen Befugnisse) die Mitgliedstaaten sind allerdings - zu welchem, gegebenenfalls auch politisch motiviertem, Zweck auch immer - berechtigt, die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers einzuschränken und ihr in diesem Zusammenhang verbindliche rechtliche Vorgaben und Grenzen zu setzen (so z.B. geschehen bei der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands durch Art. 23 Abs. 8 Richtlinie 2004/18 i.V.m. § 8 Abs. 7 VOL/A-EG sowie im Hinblick auf die Energieeffizienz durch § 4 Abs. 5 VgV i.V.m. Vorschriften der Energieeffizienz-Richtlinie 2006/32/EG; für Energieeffizienz als Zuschlagskriterium siehe im Übrigen u.a. § 4 Abs. 6b VgV; vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.8.2012 - VII-Verg 10/12 m.w.N.).

  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
    Sie sind, wie die Antragstellerin richtigerweise vertritt, im Vergabenachprüfungsverfahren im Rahmen vergaberechtlicher Anknüpfungs- oder Brückennormen jedoch inzident, nämlich im Sinn vorgelagerter Rechtsfragen, zu prüfen (so auch BGH, Beschl. v. 18.6.2012 - X ZB 9/11, Rn. 14, und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 13.8.2008 - VII-Verg 42/07; Beschl. v. 9.11.2011 - VII-Verg 35/11).

    Ein Anlass zu einer Divergenzvorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB besteht deshalb, aber auch wegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.6.2012 (X ZB 9/11), nicht.

  • OLG Karlsruhe, 01.04.2011 - 15 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtliche Prüfung abfallrechtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
    Hinsichtlich der von der Antragstellerin in den Vergabeunterlagen gerügten Verstöße gegen abfallrechtliche Vorschriften hat sie eine Antragsbefugnis verneint (und sich dazu auf einen Beschluss des OLG Karlsruhe vom 1.4.2011 - 15 Verg 1/11 - gestützt).

    Auch das OLG Karlsruhe hat im Beschluss vom 1.4.2011 (15 Verg 1/11, Rn. 37, 41, 52, zit. nach juris) einen dahingehenden (und die Entscheidung tragenden) Rechtssatz nicht aufgestellt.

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
    Aufgrund dessen sind sie nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 12.12.2010 (Art. 40 Abs. 1 UA 1 Richtlinie 2008/98) nicht unmittelbar anzuwenden, sondern sind das bis zum 31.5.2012 in Kraft gewesene KrW-/AbfG und das KrWG nötigenfalls richtlinienkonform auszulegen und anzuwenden (siehe dazu EuGH, u.a. Urt. v. 4.7.2005 - C-212/04, Adeneler, Rn. 113).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
    Jedoch ist im Streitfall auszuschließen, dass die Antragstellerin ursächlich aufgrund der Pressemitteilung des Antragsgegners in ihren Aussichten, den Auftrag zu erlangen, beeinträchtigt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf. Beschl. v. 14.4.2010 - VII-Verg 60/09; Beschl. v. 15.6.2010 - VII-Verg 10/10).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
    Jedoch ist im Streitfall auszuschließen, dass die Antragstellerin ursächlich aufgrund der Pressemitteilung des Antragsgegners in ihren Aussichten, den Auftrag zu erlangen, beeinträchtigt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf. Beschl. v. 14.4.2010 - VII-Verg 60/09; Beschl. v. 15.6.2010 - VII-Verg 10/10).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
    Die vergaberechtliche Nachprüfung hat sich in der Art einer Ermessens- oder Beurteilungskontrolle darauf zu beschränken, ob der öffentliche Auftraggeber von seinem Recht einen bestimmungsgemäßen Gebrauch gemacht hat, und er bei seinen Festlegungen den zu beachtenden gesetzlichen Erfordernissen auch mit Blick auf die zu gewährleistende Effektivität vertretbar, d.h. vor allem frei von sachfremden Erwägungen, aufgrund eines zutreffend ermittelten Sachverhalts und ohne eine ersichtliche, insbesondere grundsätzliche Fehlbeurteilung der Dinge entsprochen hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 48/09; Beschl. v. 7.5.2005 - VII-Verg 16/05; OLG München, Beschl. v. 17.1.2008 - Verg 15/07).
  • OLG München, 17.01.2008 - Verg 15/07

    Vergabeverfahren: Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
    Die vergaberechtliche Nachprüfung hat sich in der Art einer Ermessens- oder Beurteilungskontrolle darauf zu beschränken, ob der öffentliche Auftraggeber von seinem Recht einen bestimmungsgemäßen Gebrauch gemacht hat, und er bei seinen Festlegungen den zu beachtenden gesetzlichen Erfordernissen auch mit Blick auf die zu gewährleistende Effektivität vertretbar, d.h. vor allem frei von sachfremden Erwägungen, aufgrund eines zutreffend ermittelten Sachverhalts und ohne eine ersichtliche, insbesondere grundsätzliche Fehlbeurteilung der Dinge entsprochen hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 48/09; Beschl. v. 7.5.2005 - VII-Verg 16/05; OLG München, Beschl. v. 17.1.2008 - Verg 15/07).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2005 - Verg 16/05

    Rechtsverletzung durch Vorgabe von sog. "Ja/Nein-Kriterien"?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
    Die vergaberechtliche Nachprüfung hat sich in der Art einer Ermessens- oder Beurteilungskontrolle darauf zu beschränken, ob der öffentliche Auftraggeber von seinem Recht einen bestimmungsgemäßen Gebrauch gemacht hat, und er bei seinen Festlegungen den zu beachtenden gesetzlichen Erfordernissen auch mit Blick auf die zu gewährleistende Effektivität vertretbar, d.h. vor allem frei von sachfremden Erwägungen, aufgrund eines zutreffend ermittelten Sachverhalts und ohne eine ersichtliche, insbesondere grundsätzliche Fehlbeurteilung der Dinge entsprochen hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 48/09; Beschl. v. 7.5.2005 - VII-Verg 16/05; OLG München, Beschl. v. 17.1.2008 - Verg 15/07).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07

    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den

  • VK Köln, 01.12.2011 - VK VOL 29/11
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Sie ist in Vergabenachprüfungsverfahren nur zu überprüfen, sofern es, und zwar mindestens im Sinn einer gebotenen Inzidentprüfung, eine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm, gewissermaßen eine rechtliche "Einbruchstelle" dafür, gibt (vgl. BGH, Beschl. v. 18.6.2012 - X ZB 9/11; OLG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, vgl. zuletzt Beschl. v. 1.8.2012 - VII-Verg 105/11).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 11 Verg 16/17

    Ausschreibung von Dienstleistungen der Abfallentsorgung mit ortsnaher

    Die Favorisierung ortsnaher Entsorgungslösungen ist ein unter ökologischen Gesichtspunkten sachgerechtes Unterscheidungskriterium (§ 97 III GWB, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8. 2012, Verg 105/11 Tz. 53 bei juris).
  • OLG München, 09.03.2018 - Verg 10/17

    Umfang der Ermessensausübung bei der Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

    Zwar zählen die §§ 6 ff KrWG nicht unmittelbar zu den Normen des Vergaberechts, sie sind jedoch anerkanntermaßen inzident im Rahmen der vergaberechtlichen Brückennormen (u.a. § 97 Abs. 6 GWB) zu prüfen (vgl. BGH vom 18.06.2012, X ZB 9/11; OLG Düsseldorf vom 01.08.2012, Verg 105/11, Rn. 32 f zitiert nach juris).
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